Version
Status
gültig
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Vertretungsstunden OVS GmbH (im Folgenden „OVS“, „wir“ oder „uns“).
https://online-vertretungsstunden.de ist eine Online-Plattform mit dem Ziel, den Unterrichtsausfall in Schulen deutlich zu senken. Dies soll mit dem Angebot von online abrufbaren Unterrichtstunden erfolgen. Das Angebot richtet sich hauptsächlich an Schulen, Schulträger, Fördervereine und Lehrer („Kunden“), damit diese dem Unterrichtsausfall entgegenwirken können.
Die von uns verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
§ 1 Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen OVS und dem Kunden bezüglich sämtlicher Leistungen, Inhalte, Nutzungen und Funktionen der von OVS betriebenen Plattform https://online-vertretungsstunden.de(„Plattform“). Die AGB gelten sowohl, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen als auch wenn dieser Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Sofern einzelne Regelungen nur für Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder aber nur für Verbraucher gelten, so wird dies ausdrücklich klargestellt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Parteien gültigen beziehungsweise jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn OVS stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
- Die Präsentation der Datenbanken auf den Webseiten oder in anderen Medien von uns ist kein bindendes Angebot von OVS.
- Auf Basis der dem Kunden auf den Webseiten bereitgestellten Informationen und Kontaktdaten kann der Kunde Kontakt mit OVS aufnehmen und Rücksprache halten, auf dessen Grundlage OVS dem Kunden ein individuelles Angebot macht. An dieses individuelle Angebot ist OVS für eine Dauer von sechs Wochen gebunden, sofern in den individuellen Angeboten nicht etwas anderes bestimmt ist.
§ 3 Leistungen, Zugang zur Datenbank
- OVS schuldet dem Kunden den Zugang zur Datenbank der Plattform im Rahmen der jeweils erworbenen Lizenz sowie die Nutzung der jeweiligen Inhalte. Der Kunde schuldet OVS die Zahlung der entsprechenden Nutzungsgebühr.
- Bei den verschiedenen Datenbanken der Plattform handelt es sich um Datenbanken, auf denen OVS den Kunden Zugang zu aufgezeichneten Unterrichtsstunden gewährt, bestehend aus methodisch aufeinander aufbauenden Videos, interaktiven Aufgaben und unterrichtsergänzenden Materialien („Online-Vertretungsstunden“). Die jeweiligen Online-Vertretungsstunden werden durch eine Unterrichtsstunde füllende Einheit (in der Regel circa 35–45 Minuten) abgebildet. Die einzelnen Videos, Aufgaben und unterrichtsergänzenden Materialien können, je nach gewählter Lizenz, auch individuell und selbstständig vom Kunden miteinander verbunden und im Rahmen der Unterrichtsgestaltung genutzt werden.
- OVS stellt dem Kunden verschiedene Datenbanken im Rahmen diverser Lizenzen zur Verfügung, bezüglich derer der Kunde die jeweilige Lizenz wählen und erwerben kann. Die jeweilig gewählte(n) Datenbank(en) stellt/stellen – entsprechend der gewählten Lizenz – eine Datenbank verschiedener Informations- beziehungsweise Schulungsangebote beinhaltender Online-Vertretungsstunden dar.
- Durch den Erwerb der jeweiligen Lizenz bekommt der Kunde einen Aktivierungscode, der ihm Zugang zur entsprechenden Datenbank gewährt. Diesen Aktivierungscode kann der Kunde an die Anzahl der Lehrkräfte beziehungsweise Dozenten weitergeben, für die er den Aktivierungscode erworben hat. Im Rahmen der Aktivierung durch die Lehrkräfte beziehungsweise Dozenten werden diese die erforderlichen Kontaktdaten eintragen. Durch diese Registrierung erhalten die Lehrkräfte beziehungsweise Dozenten ebenfalls Zugang zu der jeweiligen Datenbank und können folglich die in der Datenbank zur Verfügung gestellten Online-Vertretungsstunden nutzen und auf dessen Grundlage den Schülerinnen und Schülern die jeweiligen Online-Vertretungsstunden (unter anderem als Link) zur Verfügung stellen.
Durch übersichtliche Stundenansichten auf der Plattform ist der Inhalt der jeweiligen Online-Vertretungsstunde und der Aufbau der einzelnen Kapitel beschrieben sowie eine entsprechende Videovorschau im Vorfeld der Auswahl der Online-Vertretungsstunden einsehbar. - Die mit den Schülerinnen und Schülern geteilte Online-Vertretungsstunde erscheint in einer dem Zweck angepassten reduzierten Schüler(-innen)ansicht. Die Schüler/-innen können in der geteilten Online-Vertretungsstunde anonym Aufgaben bearbeiten sowie die Stunde bewerten. Diese Ergebnisse werden in der Stundenansicht des Kunden dargestellt.
- Der konkrete Leistungsumfang der jeweiligen Datenbanken ergeht aus den einzelnen Vereinbarungen beziehungsweise Lizenzen.
- Sofern der Kunde die Testlizenz wählt, kann er die von ihm gewählten Module der Datenbank während einer Testphase vollständig und vergütungsfrei testen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Dauer der Testphase vier Wochen. Ausgenommen von der Vergütungsfreiheit sind Dokumente, die nicht vom gewählten Produkt umfasst sind. Die vergütungsfreie Testphase darf nur einmal pro Jahr wahrgenommen werden; Ausnahmen kann OVS im Einzelfall genehmigen. Das diesbezügliche Vertragsverhältnis endet mit dem Ende der Testphase.
- OVS bemüht sich, die Datenbank kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. OVS behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Herabwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend der Herabwertung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.
§ 4 Verfügbarkeiten, Wartung
- OVS strebt eine Verfügbarkeit der Online-Dienste von nicht unter 98 % im Jahresmittel an. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:Nicht erfasst von dieser Verfügbarkeit werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die
- dadurch verursacht sind, dass die vom Kunden des jeweiligen Angebots zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Plattform und Nutzung nicht gegeben sind,
- auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen,
- im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen oder
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit in Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Fällen, in denen die Ursache der Nichtverfügbarkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs von OVS liegt, insbesondere bei Stromausfällen und Störungen der Telekommunikationsnetze.
- OVS unterstützt innerhalb ihrer üblichen Geschäftszeiten den Kunden und die sonstigen Nutzungsberechtigten bei der Nutzung der Online-Dienste und leistet technischen Support innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von OVS. Die üblichen Geschäftszeiten von OVS sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage in Berlin. Änderungen der Geschäftszeiten bleiben vorbehalten.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Preise, Konditionen und Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den Bestell- und Produktblättern beziehungsweise den Preisangaben und Produktbeschreibungen auf den Internetseiten von https://online-vertretungsstunden.de der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Alle Preise für die von OVS angebotenen Produkten verstehen sich als Gesamtpreisangaben (inklusive Umsatzsteuer), sofern unter ausdrücklichem Hinweis nicht ausnahmsweise etwas anderes gilt.
- Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist stets zu Beginn des vereinbarten Zahlungszeitraums – nach Wahl des Kunden – jährlich oder monatlich fällig und zahlbar.
- Die Überweisung des Kunden erfolgt nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnungsstellung genannte Konto.
- Dem Kunden wird im Voraus (vor Beginn des vereinbarten Zahlungszeitraums) eine Rechnung mit dem Zahlungsziel von 30 Tagen gestellt, sofern innerhalb dieser 30 Tage auch der Nutzungsbeginn der gewählten Lizenz stattfindet.
- OVS ist berechtigt, das Konto oder den Zugriff auf die Module zu sperren, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Verpflichtung des Kunden, geschuldete Nutzungsgebühren zu bezahlen, bleibt davon ebenso unberührt wie das Recht, gesetzlich geltende Verzugszinsen zu fordern.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Sofern sich aus den Bestell- und Produktblättern beziehungsweise den Preisangaben und Produktbeschreibungen auf der Internetseite von OVS in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung nichts anderes ergibt, werden Nutzungsverträge stets bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres geschlossen.
- Eine automatische Verlängerung des jeweils abgeschlossenen Vertrags kommt nicht zustande; mit Beendigung eines Vertrags läuft der Zugang automatisch aus.
§ 7 Nutzungsrechte
- Für die Nutzung der Online-Dienste und der Datenlieferung erwirbt der Kunde, unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Nutzungsvereinbarung, für sich und im Umfang seiner Bestellung und der individualvertraglichen Vereinbarung gegebenenfalls auch für weitere bezeichnete Nutzungsberechtigte das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, auf Dritte nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Vertrags befristete Nutzungsrecht an den jeweiligen Produkten zu eigenen Zwecken. Das Nutzungsrecht gestattet den Zugriff auf die bestellten Datenbanken sowie bei Online-Diensten das Versenden/Präsentieren der Lerninhalte zu den vereinbarten Zwecken und das Speichern der Ergebnisse. Eine Speicherung ist grundsätzlich nur für die Laufzeit des Vertrags und im vereinbarten Umfang zulässig.
- Jede über die vorige Ziffer hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen gesonderten schriftlichen Einwilligung durch OVS, es sei denn eine solche Nutzung ist durch zwingende gesetzliche Regelungen gestattet. OVS ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine unzulässige Nutzung unterbunden wird. Der Kunde darf keine Mittel einsetzen, um diese Maßnahmen zu überwinden oder zu umgehen.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von ihm bestellten Online-Diensten und Datenlieferungen um von OVS hergestellte Datenbankwerke und Datenbanken i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Zur Nutzung der Produkte erforderliche Computerprogramme und Schnittstellen unterfallen dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Handbücher und sonstige, die Produkte betreffende Dokumentationen sowie bereitgestellte Inhalte unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter an den bereitgestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
- OVS behält sich vor, den Zugang zu Datenbanken zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom Kunden beziehungsweise den Nutzern eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Datenbank beeinträchtigt oder die Möglichkeiten von OVS eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Kunden beziehungsweise der Nutzer sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern. Der Zugang kann insbesondere verweigert werden, wenn die IP-Adresse, von der aus der Zugriff erfolgt, auf einer öffentlich zugänglichen Blacklist verzeichnet ist oder wenn der Kunde beziehungsweise Nutzer Browser-Software einsetzt, die eine weitgehende Anonymisierung des Nutzers und Unkenntlichmachung des Nutzungsverhaltens ermöglicht. OVS wird den Kunden vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr im Verzug.
- Der Kunde wird OVS bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern oder des Zugangs mittels Prüfung der IP-Adresse unverzüglich unterrichten. OVS ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zu der Datenbank so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in seinem Konto stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail Adresse, da OVS diese gegebenenfalls nutzt, um dem Kunden vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.
- Der Kunde verpflichtet sich, sein Konto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. OVS empfiehlt dem Kunden, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens acht Zeichen, unter Verwendung von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen und das Passwort regelmäßig zu ändern. OVS ist berechtigt, technische Mindestanforderungen an die Sicherheit des Passwortes zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern beziehungsweise das Passwort von OVS zurücksetzen zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
- Es ist dem Kunden untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder potenziell geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität des Dienstes zu beeinträchtigen, insbesondere diesen übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering”) oder Dekompilierung (“decompilation”) von Daten oder Funktionen des Dienstes ermöglichen oder fördern.
- Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte und Informationen des Dienstes (insbesondere Inhalte, Texte, Logos, Bilder, Diagramme, Grafiken, Auswertungsergebnisse) über die vereinbarten Zwecke hinaus zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes vorgesehen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Webseite geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.
§ 9 Mängelansprüche
- Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Verträgen über digitale Produkte.
- OVS wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte die verkehrsübliche Sorgfalt auf. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann aber nicht gewährleistet werden.
- Es obliegt dem Kunden, erkennbar auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Haftung und Schadensersatz
- OVS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern dieses Paragraphen.
- OVS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OVS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von OVS gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- OVS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von OVS für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
- Die Parteien halten sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass OVS personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten erhebt, verarbeitet und nutzt, so wie es in der Datenschutzerklärung von OVS näher beschrieben wird, siehe https://online-vertretungsstunden.de/privacy.
§ 12 Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
- Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses Paragraphen, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
- Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit in Hinblick auf die vertrauliche Daten haben eine Dauer von zehn Jahren ab Kenntniserlangung. Eine etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt hiervon unberührt.
- Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
- Bei einem schuldhaften Verstoß einer Partei gegen die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit schuldet diese Partei die Zahlung einer Vertragsstrafe in angemessener Höhe. Die jeweils andere Partei wird die Höhe der Vertragsstrafe nach dem billigen Ermessen im Sinne von § 315 BGB bestimmen. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe kann im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden.
- Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.
- Ferner ist die jeweils andere Partei berechtigt, sämtliche Vertragsbeziehungen aus wichtigem Grund sofort zu kündigen.
§ 13 Widerrufsrecht
- Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
- Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von OVS, zu finden unter https://online-vertretungsstunden.de/cancellation-policy.
§ 14 Schlussbestimmung
- Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in der Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
- Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von OVS, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
- Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sich als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine nach dem Willen der Parteien zu bestimmende Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt, in Kraft. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass eine im Zusammenhang mit diesen AGB oder seinen Bestandteilen stehende Vereinbarung lückenhaft ist. Die Parteien werden etwaige Lücken dieser AGB unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der beiderseitigen wirtschaftlichen Belange ausfüllen.