Bayern

Schulleitungen und Lehrkräfte aus Bayern können unsere digitalen Unterrichtsstunden 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Während des Testzeitraums haben Sie Zugriff auf alle unsere digitalen Unterrichtsstunden und können alle Funktionen wie z.B. das Senden einer Stunde an Ihre Schüler:innen ausprobieren.

Finanzierung einer Schullizenz
In Bayern gelten nur digitale und gedruckte Schulbücher und die dazugehörigen Arbeitshefte als Lernmittel (§ 51 BayEUG, § 3 ZLV). Digitale Bildungsmedien wie Online-Vertretungsstunden sind daher nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogen und können nicht über den Lernmitteletat angeschafft werden. Für die Finanzierung stehen alternativ folgende Wege offen:
a) Kostenbeteiligung der Eltern
Eine Anschaffung einer Schullizenz von Online-Vertretungsstunden durch die Erziehungsberechtigten kann damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können (§ 51 Abs. 4 BayEUG).
b) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.
c) über das Förderprogramm “gemeinsam.Brücken.bauen”
Das Förderprogramm zum Abbau pandemiebedingter Lernlücken wird in Bayern noch bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 fortgesetzt. Es werden zwar hauptsächlich Personalmaßnahmen in Kooperation mit freien Trägern gefördert, in Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von digitalen Bildungsmedien wie Online-Vertretungsstunden möglich, da nach Maßgabe des Programms für die Lernförderung auch digitale Hilfsmittel und Lernprogramm zum Einsatz kommen können.
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