Sachsen-Anhalt

Schulleitungen und Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt können unsere digitalen Unterrichtsstunden 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Während des Testzeitraums haben Sie Zugriff auf alle unsere digitalen Unterrichtsstunden und können alle Funktionen wie z.B. das Senden einer Stunde an Ihre Schüler:innen ausprobieren.

Finanzierung einer Schullizenz
Digitale Bildungsmedien (Lernsoftware) gehören zu den Lernmittel gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 2 LernMKostEntlV. Über die Einführung eines Lernmittels entscheidet die Schule (§ 10a Abs. 2 SchulG LSA).
Für die Frage der Finanzierung ist es entscheidend, ob Sie Online-Vertretungsstunden nur in der Schule (als Ergänzung oder Begleitung des Unterrichts) oder auch für das Arbeiten der Schüler:innen zu Hause (Vor-/Nachbereitung des Unterrichts) nutzen wollen.
a) als Unterrichtsergänzung (ausschließlicher Gebrauch in der Schule)
Wird ein Lernmittel nur in der Schule genutzt, dann ist die Nutzung für die Schüler:innen gebührenfrei (§ 4 LernMKostEntlV). Die Kosten für die Anschaffung der Lernmittel übernimmt der Schulträger. Dies gilt insbesondere im Fall einer Schullizenz.
b) als Unterrichtsergänzung und zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts durch die Schüler:innen
Nach § 43 SchulG LSA sind die Sorgeberechtigten für die zweckentsprechende Ausstattung der Schüler:innen verantwortlich. Dazu gehört auch das zur Verfügung stellen von Lernmitteln, insbesondere von solchen Lernmitteln, die in der Schule und zu Hause genutzt werden. Da die Schule Vertragspartner von Online-Vertretungsstunden ist, bietet es sich an, die Erziehungsberechtigten über sog. Leistungsgebühren an der Anschaffung zu beteiligen (siehe § 3, Abs. 3 LernMKostEntlV).
c) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.
d) über das “Startchancen-Programm”
Über 10 Jahre erhalten 97 Schulen in Sachsen-Anhalt aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt 23,7 Mio. Euro jährlich, das sind durchschnittlich 244.330 Euro pro Schule. Das Budget soll u.a. eingesetzt werden zur Stärkung der Basis-Kompetenzen und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schüler:innen. Mit zusätzlichen Ressourcen soll die Schulentwicklung vorangetrieben und die Qualität von Unterricht gesteigert werden. Alle Informationen zum Startchancen-Programm in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
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