Mecklenburg-Vorpommern

Schulleitungen und Lehrkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern können unsere digitalen Unterrichtsstunden 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Während des Testzeitraums haben Sie Zugriff auf alle unsere digitalen Unterrichtsstunden und können alle Funktionen wie z.B. das Senden einer Stunde an Ihre Schüler:innen ausprobieren.

Finanzierung einer Schullizenz
Digitale Bildungsmedien gehören in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu den freien Lernmitteln lt. § 54 Abs. 2 SchulG M-V. Sie werden daher nicht aus Finanzmitteln der Schulträger bzw. des Landes finanziert. Es gibt jedoch folgende Wege zur Finanzierung einer Schullizenz von Online-Vertretungsstunden:
a) durch den Schulträger:
Sachkosten der äußeren Schulverwaltung werden lt. § 110 SchulG M-V durch den Schulträger aufgebracht. Dazu gehören i.S.v. Ziffer 5 auch Lehr- und Unterrichtsmittel. Für die Beantragung ist i.d.R. eine Entscheidung der Fachkonferenz notwendig.
b) Kostenbeteiligung der Eltern
Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern “verbraucht” werden, können Kostenbeiträge erhoben werden. Eine Elternbeteiligung kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden dadurch begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können.
c) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.
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