Sachsen
Finanzierung einer Schullizenz
Digitale Bildungsmedien wie Online-Vertretungsstunden sind keine Lernmittel und fallen
damit nicht unter die Lernmittelfreiheit i.S.d. § 1 SächsLernmitVO. Es gibt jedoch
andere Programm, über die eine Finanzierung von Online-Vertretungsstunden möglich ist:
a) über das Corona-Nachfolge-Programm (bis zum Ende des Schuljahres 2023/24)
In Sachsen wurde das “Aufholen nach Corona”-Programm mit Landesmitteln fortgesetzt. Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen erhalten ein flexibles Lernenbudget für ergänzende individuelle Fördermaßnahmen und Ganztagsangebote. Für die finanzielle Abwicklung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle für besondere Bildungsangebote beim Landesamt für Schule.
b) über das Programm “Budgetierung von Lehrerarbeitsvermögen”
Das Land Sachsen stellt den Schulen die durch den Lehrermangel freiwerdenden Mittel zur Verfügung. Die Mittel können für sämtliche schulische Arbeiten eingesetzt werden (außer die eigenständige Durchführung des Unterrichts). Für die finanzielle Abwicklung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle für besondere Bildungsangebote beim Landesamt für Schule.
c) über das Ganztagsbudget
Allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten erhalten eine zweckgebundene Zuweisung zur Förderung dieser Angebote (siehe SächsGTAVO). Antragsberechtigt sind Schulträger und mit deren Einverständnis auch Schulfördervereine.
d) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.