Brandenburg
Finanzierung einer Schullizenz
a) als Lernmittel
Lernmittel werden in Brandenburg durch den Schulträger finanziert (§ 11 BbgSchulG, § 11 LernMV); die Eltern übernehmen dabei einen Eigenanteil. Als Lernmittel gelten Bildungsmedien, die von den Schüler:innen selbstständig und eigenverantwortlich im Unterricht und/oder bei der häuslichen Vorbereitung genutzt werden. Als Lernmittel gelten explizit auch digitale Werke, die anstelle von Schulbüchern zur Erreichung der Lernziele benötigt werden (§ 1 Abs. 2 und 3 LernMV). Lernmittel bedürfen einer Zulassung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (§14 BbgSchulG). Lernmittel für die Fächer Physik und Chemie der Sekundarstufe I bedürfen keiner gutachterlichen Prüfung, sondern sind pauschal zugelassen. Online-Vertretungsstunden können also nach Entscheidung durch die Fachkonferenz (§7 LernMV) als Lernmittel über den Schulträger bzw. den Elternanteil angeschafft werden.
b) als Ganztagsangebot
Ganztagsschulen erhalten für die Durchführung der Ganztagsangebote eine gesonderte Zuweisung von Mitteln (§ 5 VV Ganztag). Online-Vertretungsstunden eignen sich insbesondere als Pflichtangebot für die Sekundarstufe I für individuelle Lernzeiten (§ 9 Abs. 3a): Mit Online-Vertretungsstunden können die individuelle Leistungsfähigkeit der Schüler:innen (Begabungen, Ausgleich von Lerndefiziten) oder Neigungen einzelner Schüler:innen gefördert werden. Für die Einrichtung eines solchen Angebots ist ein Antrag beim zuständigen staatlichen Schulamt zu stellen.
c) über das “Startchancen-Programm”
Über 10 Jahre erhalten 110 Schulen in Brandenburg aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt 533,5 Millionen Euro, das sind durchschnittlich 485.000 Euro pro Schule pro Jahr. Das Budget soll u.a. eingesetzt werden zur Stärkung der Basis-Kompetenzen und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schüler:innen. Mit zusätzlichen Ressourcen soll die Schulentwicklung vorangetrieben und die Qualität von Unterricht gesteigert werden. Alle Informationen zum Startchancen-Programm in Brandenburg finden Sie hier.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
d) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.