Bremen
Finanzierung einer Schullizenz
Digitale Bildungsmedien gehören lt. § 31 Abs. 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen nicht zu den Lehr- und Lernmitteln und werden daher den Schulen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Schullizenz muss daher auf anderem Wege finanziert werden.
a) Kostenbeteiligung der Eltern
Eine Elternbeteiligung kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können.
b) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.