Berlin
Finanzierung einer Schullizenz
a) über das Schulbudget oder über den von den Eltern zu erbringenden Eigenanteil
Online-Vertretungsstunden gelten als digitale Unterrichtsmedien, da sie von den Schüler:innen überwiegend individuell, eigenverantwortlich und über einen längeren Zeitraum im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet werden (§ 16 Abs. 1 SchulG bzw. § 2 LernmittelVO).
Online-Vertretungsstunden stimmen mit den Zielen, Inhalte und Standards der Rahmenlehrpläne überein und dürfen daher eingeführt werden, sofern ein entsprechender Fachschaftsbeschluss vorliegt (§ 16 Abs. 2 SchulG).
b) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.