Saarland
Finanzierung einer Schullizenz
Im Saarland können nur Schulbücher und deren digitale 1:1-Substitute an der Schulbuchausleihe teilnehmen (§ 17a Abs. 1 SchoG). Die Finanzierung eines digitalen Bildungsmediums wie Online-Vertretungsstunden muss daher über andere Wege erfolgen.
a) Kostenbeteiligung der Eltern
Eine Elternbeteiligung kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können.
b) über das “Startchancen-Programm”
Über 10 Jahre erhalten 55 Schulen im Saarland aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt ca, 12 Mio. Euro jährlich, das sind durchschnittlich 218.182 Euro pro Schule. Das Budget soll u.a. eingesetzt werden zur Stärkung der Basis-Kompetenzen und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schüler:innen. Mit zusätzlichen Ressourcen soll die Schulentwicklung vorangetrieben und die Qualität von Unterricht gesteigert werden. Alle Informationen zum Startchancen-Programm in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
c) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.