Saarland
Finanzierung einer Schullizenz
Im Saarland können nur Schulbücher und deren digitale 1:1-Substitute an der Schulbuchausleihe teilnehmen (§ 17a Abs. 1 SchoG). Die Finanzierung eines digitalen Bildungsmediums wie Online-Vertretungsstunden muss daher über andere Wege erfolgen.
a) Kostenbeteiligung der Eltern
Eine Elternbeteiligung kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können.
b) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.