Hamburg
Finanzierung einer Schullizenz
Digitale Bildungsmedien gehören in Hamburg nicht zu den Lernmitteln lt. § 30 HmbSG. Sie werden daher nicht unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt. Eine Schullizenz muss daher auf anderem Wege finanziert werden.
a) Kostenbeteiligung der Eltern
Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verarbeitet und danach von den Schüler:innen “verbraucht” werden, kann ein Kostenbeitrag der Sorgeberechtigten erhoben werden. Eine Elternbeteiligung kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können.
b) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.