Niedersachsen
Finanzierung einer Schullizenz
a) durch die Erziehungsberechtigten
Nach § 71 NSchG ist es Aufgabe der Erziehungsberechtigten, die Schüler:innen für den Unterricht auszustatten. Dazu gehört auch die Beschaffung von Lernmitteln.
Als Lernmittel gelten nicht ausschließlich Schulbücher, diese sind lediglich eine besondere Form der Lernmittel (siehe § 29 Abs. 2 NSchG). Digitale Bildungsmedien und internetbasierte Lern- und Unterrichtsplattformen gelten dann als Lernmittel, wenn sie dem Bildungsauftrag der Schule gerecht werden (§ 29 Abs. 1 NSchG). Sie sind nicht genehmigungspflichtig und benötigen für die Anschaffung keines Fachschaftsbeschlusses (§ 35 Abs. 1 NSchG).
Eine Kostenübernahme der Erziehungsberechtigten kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden sehr gut damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können. Eine einmal verteilte Online-Stunde verbleibt im Zugriff der Schüler:innen und kann jederzeit erneut bearbeitet werden.
b) über das Ganztagsbudget
Sofern Ihre Schule eine Ganztagsschule ist, erhalten Sie aus Landesmitteln für die Schüler:innen, die je Tag im Umfang von mind. zwei Unterrichtsstunden an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen, einen Zuschlag an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Angebote. Das Budget steht der Schule zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung (§ 32 Abs. 3 NSchG). Die Lehrkräfte-Soll-Stunden können bis zu max. 40 % in ein Mittelkontingent umgewandelt und für die Unterstützung durch außerschulische Kooperationspartner genutzt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags (Muster erhalten Sie von den regionalen Landesämtern für Schule und Bildung).
Der Einsatz von Online-Vertretungsstunden im Ganztag lässt sich mit dem Aufholen von Lernrückständen oder Neigungsunterricht im Fach Physik gut begründen.
Der Einsatz von Online-Vertretungsstunden im Ganztag lässt sich mit dem Aufholen von Lernrückständen oder Neigungsunterricht im Fach Physik gut begründen.
c) über das “Startchancen-Programm”
Über 10 Jahre erhalten 390 Schulen in Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt 96 Mio. Euro jährlich, das sind durchschnittlich 246.154 Euro pro Schule. Das Budget soll u.a. eingesetzt werden zur Stärkung der Basis-Kompetenzen und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schüler:innen. Mit zusätzlichen Ressourcen soll die Schulentwicklung vorangetrieben und die Qualität von Unterricht gesteigert werden. Alle Informationen zum Startchancen-Programm in Niedersachsen finden Sie hier.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
d) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.