Schleswig-Holstein
Finanzierung einer Schullizenz
a) über Schulträger
Digitale Bildungsmedien gehören in Schleswig-Holstein nicht zu den freien Lernmitteln lt. §13 SchulG. Der Schulträger ist daher nicht zur Beschaffung verpflichtet.
Schulträger können aber schulindividuell Budget für die Anschaffung weiterer Lernmittel zur Verfügung stellen (§ 13 Abs. 6 SchulG).
b) über den Zuschuss für die Offene Ganztagsschule
Im Rahmen der Richtlinie Ganztag und Betreuung fördert das Land die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit spezifischem Bedarf und/oder besonderen Begabungen. Förderfähig sind Angebote, die außerhalb und ergänzend zu den Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Der Einsatz von Online-Vertretungsstunden lässt sich mit dem Aufholen von Lernrückständen oder Neigungsunterricht im Fach Physik gut begründen. Digitale Angebote stehen bei dieser Förderung nicht im Fokus, sind aber auch nicht explizit ausgeschlossen.
Um die Förderung zu erhalten, ist ein Antrag notwendig, der bis zum 30.04. des kommenden Schuljahres abzugeben ist. Alle Angebote sind für ein Schuljahr mit 40 Schulwochen und in halben oder vollen Zeitstunden zu konzipieren und im Antrag anzugeben. Die Höhe der Förderung an allgemeinbildenden Schulen beträgt 20 Euro je Teilnehmer;in, Zeitstunde und Schuljahr.
Um die Förderung zu erhalten, ist ein Antrag notwendig, der bis zum 30.04. des kommenden Schuljahres abzugeben ist. Alle Angebote sind für ein Schuljahr mit 40 Schulwochen und in halben oder vollen Zeitstunden zu konzipieren und im Antrag anzugeben. Die Höhe der Förderung an allgemeinbildenden Schulen beträgt 20 Euro je Teilnehmer;in, Zeitstunde und Schuljahr.
c) über den Vertretungsfond
Über den Vertretungsfond, den das Bildungsministerium den Schulen jährlich zur Verfügung stellt, sollen in erster Linie Personalmaßnahmen finanziert werden. Teil des Konzepts gegen Unterrichtsausfall ist aber auch der Aufbau eines unter fachdidaktischen Aspekten ausgewählten Pools an Materialien, die sich - wie Online-Vertretungsstunden - für das Selbstlernen eignen.
d) Kostenbeteiligung der Eltern
Liegt ein Vorschlag der Fachkonferenz zur Anschaffung eines Lern- oder Lehrmittels vor, können Eltern gebeten werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Dies kann bei der Lizenzierung von Online-Vertretungsstunden insbesondere damit begründet werden, dass die Schüler:innen auch außerhalb des Unterrichts die Online-Stunden (zur Unterstützung der Hausaufgaben oder zur individuellen Förderung) nutzen können.
e) über das “PerspektivSchule Kurs 2034”-Programm
Über 10 Jahre erhalten 135 Schulen im Programm “PerspektivSchule Kurs 2034 – das Startchancen-Programm in SH” aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt 32 Mio. Euro jährlich, das sind durchschnittlich 237.037 Euro pro Schule. Das Budget soll u.a. eingesetzt werden zur Stärkung der Basis-Kompetenzen und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schüler:innen. Mit zusätzlichen Ressourcen soll die Schulentwicklung vorangetrieben und die Qualität von Unterricht gesteigert werden. Alle Informationen zum Startchancen-Programm in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
Startchancen-Schulen können auf Basis einer Bedarfsanalyse gezielte pädagogische Angebote entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen eingehen. Dazu können auch Online-Vertretungsstunden gehören.
f) über den Förderverein der Schule
Viele Fördervereine unterstützen die Verbesserung des Schulbetriebs und die Anschaffung digitaler Lehr- und Lernangebote. Die bessere Unterrichtsversorgung in den MINT-Fächern wirkt auch dem MINT-Fachkräftemangel entgegen, insofern sind ggf. auch lokale Ausbildungsbetriebe daran interessiert, eine Anschaffung von Online-Vertretungsstunden zu unterstützen.